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Rechtsanwalt Rainer Breitrück
Fachanwalt für Arbeitsrecht

(1987 – 1992) Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum

(1992) 1. Juristisches Staatsexamen

(1993-1995) Referendarausbildung bei dem Landgericht Duisburg, bei dem Arbeitsgerichten in Oberhausen und Düsseldorf und bei dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf

(1995) 2. Juristisches Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwalt

(1995 – 1996) Anwaltstätigkeit in der Kanzlei Rau / Schafft / Breitrück in Oberhausen

(2000) Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

(2010 - 10/2014) Leitung des arbeitsrechtlichen Dezernats der Kanzlei Prof. Dr. Vogel, Oberhausen

(2010 - 2015) Syndikusanwalt und Leiter der Rechtsabteilung des Zeitarbeitsunternehmens AIDA-Personalmanagement GmbH in Oberhausen sowie Syndikusanwalt des Zeitarbeitsunternehmens AB-Zeitpersonal GmbH in Oberhausen (bis 2015)

(2017-2019) Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Hochschule Ruhr West im Bereich Wirtschaftsrecht

(2017-2019) Lehrbeauftragter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW im Bereich Zivilrecht

(2019-2022) Dozent bei der BBQ Baumann Bildung und Qualifizierung GmbH in Düsseldorf  im Bereich Arbeits-, Zivil- und öffentliches Recht

(seit 2023) Dozent für Arbeitsrecht bei dem Studieninstitut Ruhr für kommunale Verwaltung Dortmund

(02/1997-03/2023) Kanzlei Breitrück